| Nazi-Justiz
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Vorab diesen im Internet gefundenen Beitrag:
Nicht nur die Justiz
und die ihr zuarbeitenden Organe waren nach 1945 weitgehend vor
Veränderung geschützt. Das besondere an der Justiz ist allein, dass sie
sich als "recht-sprechende" Gewalt einfach selbst die Persilscheine
ausstellen konnte. Daher ist sie am weitgehendsten frei jeglicher
Veränderung in die entstehende Bundesrepublik
überge-gangen. Eine Ausnahmestellung hat die Justiz aber
nicht.
Die Entnazifizierung
war ein großer Propagandabluff - gerade die drei westlichen
Sieger-mächte haben sehr schnell die alten Nazi-Kader wieder installiert
oder nie aufgelöst, um mit Hilfe der nun ihn untergebenen willigen
Vollstrecker/Innen die eigene Machtbasis stärken zu können. Besonders
krasse Verhältnisse fanden sich auch in ...
-
der Psychiatrie, den Anstalten und Heimen, in
denen auch nach 1945 weiter die kalte "Euthanasie" mittels
Verhungern, falschen Medikamenten usw. weiterging.
(Siehe Beispiel in der
Seite "Behörden-Opfer")
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Vorläufiger Eintrag:
Das Übel
waren und sind Parteien und die sich damit profilierenden „Politiker“!
– Damals und heute!
Weder das „Deutsche Volk“ bzw.
die Bürger noch das „Deutsche Reich“ bzw.
der Staat Deutschland waren
(und sind) an diesem Übel bzw. an den politi-schen Verbrechen des von
Nazi-Juristen gestützten Systems zwischen 1933 und 1945 beteiligt!
Sie wurden und werden
schwerwiegend in Mitleidenschaft gezogen!
Zu den Anfängen
des „Dritten Reiches“:
Die
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) wird in den 20er
Jahren zum Sammelbecken aller Unzufriedenen und von der Weimarer
Re-publik Enttäuschten, die Hitlers Forderungen nach wirtschaftlicher
Autarkie, Revision des Versailler Friedens, aggressive Gewinnung von
Lebensraum, politische Unterordnung unter einen Führer und Rettung vor
dem Bolsche-wismus unterstützen.
1933:
30.1.
Hitler bildet ein "Präsidialkabinett" mit nur zwei Mitgliedern
der NSDAP als Minister. Ihm gehören daneben Vertreter der nationalen
Rechten (Hugenberg, Papen) und parteilose (sie waren Gesinnungsgenossen)
Fachminister an.
1.2.
Hitler lässt den Reichstag auflösen, nachdem Scheinverhandlungen mit dem
Zentrum angeblich gescheitert sind.
4.2.
Durch eine Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen
Volkes werden Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt, in Preußen
wird Papen als Reichskommissar bestätigt und der preußische
Innenminister Hermann Göring (NSDAP) verwendet die SA als Hilfspolizei.
27.2.
Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin. Hitler schiebt den Kommunisten
die Tat zu und sieht darin das »Fanal für einen Kommunistischen
Umsturz«. In Wirklichkeit war es die Tat eines einzelnen (van der Lubbe)
oder der Nationalsozialisten selbst. Hitler erlangt noch in der gleichen
Nacht von Hindenburg am
28.2.
die sog. Brandverordnung (Verordnung des
„Reichspräsidenten“ zum Schutz von Volk und Staat [dieses erste
„Ermächtigungsgesetz“ wurde von Nazi-Juristen ausgearbeitet!]).
Durch sie werden wichtige Grundrechte »bis auf weiteres« aufge-hoben,
die „rechtsstaatlichen“ Sicherungen beseitigt und die KPD verboten*. Sie
bleibt bis 1945 bestehen und bildet die rechtliche (!) Grundlage
zum Vorgehen gegen alle politischen Gegner** bis hin zum 20.7.1944.
(*
In der BRD nach 1945
wurde die KPD auch verboten!)
(** Das Vorgehen gegen
politische Gegner findet weiterhin in der BRD statt!)
5.3.
Die „Reichstagswahlen“ bringen der NSDAP 44 % der Stimmen
und 288 von 647 Sitzen, der DNVP 8 % und 52 Sitze (also den beiden
Parteien!), so dass die Regierung mit 52% der
Reichstagssitze verfassungsgemäß regieren könnte.
(Auch hier wurden die "Parteien-Stimmen" missbraucht und der
Mehrheitswille der Wahl-berechtigten missachtet!)
15.3.
Gründung eines Ministeriums für Propaganda und Volksaufklärung unter
Joseph Goebbels zur Kontrolle von Rundfunk, Presse und Kultur.
21.3.
Eröffnung des Reichstags in der Garnisonskirche von Potsdam als Zeichen
der Abkehr von Weimar (die Missachtung der Weimarer Verfassung!) und
Beschwörung der preußischen Tradition (beinhaltet auch die Gesinnung zu
Bismarck). Hier erfolgt der antidemokratische Schulterschluss zwischen
der alten Elite (Militär, Adel, Kirche) und den Nationalsozialisten.
(Auch hiermit wird die Missachtung des
Volkswillens dokumentiert.)
23.3.
Verabschiedung des von Nazi-Juristen ausgearbeitete „Gesetz zur
Behebung der Not von Volk und Staat“, des sogenannten
»Ermächtigungsgesetzes«!. Es gibt der („Reichs“-) Nazi-Regierung das
Recht, auf vier Jahre Gesetze zu erlassen, auch wenn sie gegen die
Verfassung sind. Das Gesetz wird vom Reichstag nach Aus-schluss der KPD
und gegen die Stimmen der SPD von den übrigen Parteien
ange-nommen. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Mit dem „Ermächtigungsgesetz“ beginnt
die Willkürherrschaft des NS-Systems. Insbesondere die „Rechts“-Willkür
der Nazi-Juristen (deshalb auch das spätere so ge-nannte
„Rechtsberatungsgesetz“) bzw. der Nazi-Justiz. Allen voran die des so
bezeich-
neten „Volksgerichtshofes“.
31.3.
Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Die
Länderregierungen erhalten Gesetzgebungsrecht, die Landtage werden nach
dem Vorbild des Reichstags ohne Wahlen umgebildet.
(Ganz so wie in der BRD und DDR nach
1949!)
7.4.
Einsetzung von Reichsstatthaltern mit dem Recht, eigene Regierungen zu
bilden. Die Länder werden damit zu Befehlsempfängern der Nazi-Regierung.
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bringt die
Säuberung der Beamtenschaft von politischen Gegnern (!) und
Juden.
Weitere Maßnahmen der Partei- bzw. der „Nazi“-Diktatur:
1. Mai.
Aufhebung der Gewerkschaften. Beschlagnahme ihres Vermögens. Gründung
der Deutschen Arbeitsfront (DAF) als Zwangsorganisation von Arbeitern
und Unternehmern.
Juni. Verbot der SPD. Selbstauflösung der DNVP (Übernahme der
Mitglieder in die NSDAP) und Rücktritt Hugenbergs als
Wirtschaftsminister.
Juli. Selbstauflösung der übrigen Parteien auf Druck der
regierenden Nazis. Die NSDAP wird zur Staatspartei erklärt.
Nov. Bei Neuwahlen zum Reichstag erfolgt die Wahl nach einer
Einheitsliste der NSDAP.
Fortsetzung folgt
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