Nazi-Justiz

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Vorab diesen im Internet gefundenen Beitrag:

Nicht nur die Justiz und die ihr zuarbeitenden Organe waren nach 1945 weitgehend vor Veränderung geschützt. Das besondere an der Justiz ist allein, dass sie sich als "recht-sprechende" Gewalt einfach selbst die Persilscheine ausstellen konnte. Daher ist sie am weitgehendsten frei jeglicher Veränderung in die entstehende Bundesrepublik überge-gangen. Eine Ausnahmestellung hat die Justiz aber nicht.

Die Entnazifizierung war ein großer Propagandabluff - gerade die drei westlichen Sieger-mächte haben sehr schnell die alten Nazi-Kader wieder installiert oder nie aufgelöst, um mit Hilfe der nun ihn untergebenen willigen Vollstrecker/Innen die eigene Machtbasis stärken zu können. Besonders krasse Verhältnisse fanden sich auch in ...

  • der Psychiatrie, den Anstalten und Heimen, in denen auch nach 1945 weiter die kalte "Euthanasie" mittels Verhungern, falschen Medikamenten usw. weiterging.

 

(Siehe Beispiel in der Seite "Behörden-Opfer")                                     

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Vorläufiger Eintrag:

Das Übel waren und sind Parteien und die sich damit profilierenden „Politiker“! Damals und heute!

Weder das „Deutsche Volk“ bzw. die Bürger noch das „Deutsche Reich“ bzw.

der Staat Deutschland waren (und sind) an diesem Übel bzw. an den politi-schen Verbrechen des von Nazi-Juristen gestützten Systems zwischen 1933 und 1945 beteiligt!

Sie wurden und werden schwerwiegend in Mitleidenschaft gezogen!

Zu den Anfängen des „Dritten Reiches“:

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) wird in den 20er Jahren zum Sammelbecken aller Unzufriedenen und von der Weimarer Re-publik Enttäuschten, die Hitlers Forderungen nach wirtschaftlicher Autarkie, Revision des Versailler Friedens, aggressive Gewinnung von Lebensraum, politische Unterordnung unter einen Führer und Rettung vor dem Bolsche-wismus unterstützen. 

1933:

30.1. Hitler bildet ein "Präsidialkabinett" mit nur zwei Mitgliedern der NSDAP als Minister. Ihm gehören daneben Vertreter der nationalen Rechten (Hugenberg, Papen) und parteilose (sie waren Gesinnungsgenossen) Fachminister an. 

1.2. Hitler lässt den Reichstag auflösen, nachdem Scheinverhandlungen mit dem Zentrum angeblich gescheitert sind. 

4.2. Durch eine Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes werden Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt, in Preußen wird Papen als Reichskommissar bestätigt und der preußische Innenminister Hermann Göring (NSDAP) verwendet die SA als Hilfspolizei. 

27.2. Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin. Hitler schiebt den Kommunisten die Tat zu und sieht darin das »Fanal für einen Kommunistischen Umsturz«. In Wirklichkeit war es die Tat eines einzelnen (van der Lubbe) oder der Nationalsozialisten selbst. Hitler erlangt noch in der gleichen Nacht von Hindenburg am 

28.2. die sog. Brandverordnung (Verordnung des „Reichspräsidenten“ zum Schutz von Volk und Staat [dieses erste „Ermächtigungsgesetz“ wurde von Nazi-Juristen ausgearbeitet!]). Durch sie werden wichtige Grundrechte »bis auf weiteres« aufge-hoben, die „rechtsstaatlichen“ Sicherungen beseitigt und die KPD verboten*. Sie bleibt bis 1945 bestehen und bildet die rechtliche (!) Grundlage zum Vorgehen gegen alle politischen Gegner** bis hin zum 20.7.1944. 

(* In der BRD nach 1945 wurde die KPD auch verboten!)

(** Das Vorgehen gegen politische Gegner findet weiterhin in der BRD statt!)

 

5.3. Die „Reichstagswahlen“ bringen der NSDAP 44 % der Stimmen und 288 von 647 Sitzen, der DNVP 8 % und 52 Sitze (also den beiden Parteien!), so dass die Regierung mit 52% der Reichstagssitze verfassungsgemäß regieren könnte.

(Auch hier wurden die "Parteien-Stimmen" missbraucht und der Mehrheitswille der Wahl-berechtigten missachtet!)

15.3. Gründung eines Ministeriums für Propaganda und Volksaufklärung unter Joseph Goebbels zur Kontrolle von Rundfunk, Presse und Kultur. 

21.3. Eröffnung des Reichstags in der Garnisonskirche von Potsdam als Zeichen der Abkehr von Weimar (die Missachtung der Weimarer Verfassung!) und Beschwörung der preußischen Tradition (beinhaltet auch die Gesinnung zu Bismarck). Hier erfolgt der antidemokratische Schulterschluss zwischen der alten Elite (Militär, Adel, Kirche) und den Nationalsozialisten.

(Auch hiermit wird die Missachtung des Volkswillens dokumentiert.)

23.3. Verabschiedung des von Nazi-Juristen ausgearbeitete „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“, des sogenannten »Ermächtigungsgesetzes«!. Es gibt der („Reichs“-) Nazi-Regierung das Recht, auf vier Jahre Gesetze zu erlassen, auch wenn sie gegen die Verfassung sind. Das Gesetz wird vom Reichstag nach Aus-schluss der KPD und gegen die Stimmen der SPD von den übrigen Parteien ange-nommen. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Mit dem „Ermächtigungsgesetz“ beginnt die Willkürherrschaft des NS-Systems. Insbesondere die „Rechts“-Willkür der Nazi-Juristen (deshalb auch das spätere so ge-nannte „Rechtsberatungsgesetz“) bzw. der Nazi-Justiz. Allen voran die des so bezeich-

neten „Volksgerichtshofes“. 

 

31.3. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Die Länderregierungen erhalten Gesetzgebungsrecht, die Landtage werden nach dem Vorbild des Reichstags ohne Wahlen umgebildet.

(Ganz so wie in der BRD und DDR nach 1949!)

7.4. Einsetzung von Reichsstatthaltern mit dem Recht, eigene Regierungen zu bilden. Die Länder werden damit zu Befehlsempfängern der Nazi-Regierung. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bringt die Säuberung der Beamtenschaft von politischen Gegnern (!) und Juden. 

Weitere Maßnahmen der Partei- bzw. der „Nazi“-Diktatur:  

1. Mai. Aufhebung der Gewerkschaften. Beschlagnahme ihres Vermögens. Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF) als Zwangsorganisation von Arbeitern und Unternehmern.
Juni. Verbot der SPD. Selbstauflösung der DNVP (Übernahme der Mitglieder in die NSDAP) und Rücktritt Hugenbergs als Wirtschaftsminister.
Juli. Selbstauflösung der übrigen Parteien auf Druck der regierenden Nazis. Die NSDAP wird zur Staatspartei erklärt.
Nov. Bei Neuwahlen zum Reichstag erfolgt die Wahl nach einer Einheitsliste der NSDAP.

Fortsetzung folgt