| J-Opfer
Das OWi-Verbrechen gegen
einen Unschuldigen wird "vollstreckt"
Das Opfer
ist Radfahrer und wurde falsch verdächtigt und Beschuldigt!
Diese
"Erzwingungshaft-Vollstreckung verstößt gegen die
Menschenrechtsgrundlagen des Völkerrechts. Sie bestätigt, dass diese
Grundlagen missachtet werden. Dieser Rechtswillkür-Vorgang bestätigt
einmal mehr, dass die "BRD" die Rechtsnachfolgerin des juristischen
Unrechts- und Terror-Systems "Drittes Reich" ist.
Man beachte die Staatsangehörigkeit "deutsch". Eine solche
"Staatsangehörigkeit" gibt es nicht. Die "BRD" ist kein Staat, sondern
eine staatsähnliche Simulation. Sie ist ein Verwaltungskonstrukt (ver-einigtes
Wirtschaftsgebiet, Art 133 GG) der Alliierten. Sie ist nicht
volkslegitimiert (Art. 20 Abs. 2 und Art. 146 GG). Diese
Inhaftierungs-"Vollstreckung" ist illegal - ein Verbrechen!

Es folgt das "Urteil" der weisungsgebundenen AG-Richterin Dr. Eilinghoff.
Sie war/ist eine Erfüllungs-gehilfin der Exekutive, d.h. sie hatte
dieses so bezeichnete "Urteil" für die OWi-Täter zu
formulieren.
Sie musste den falsch Beschuldigten bzw. den Unschuldigen schuldig
sprechen und vorsätzlich zu schädigen. Dies erfüllt den Straftatbestand
der parteiischen Rechtsbeugung. Denn die OWi"-Täter dürfen keine Täter
sein und das "Owi"-(Quoten-)Opfer muss abgezockt werden, weil man Geld
einneh-men muss.
Dieses vorsätzliche Schädigung hat schon die Qualität eines Verbrechens.
...


... Deshalb hat sie ihr "Urteil" nicht gemäß den gesetzlichen
Vorschriften unterschrieben. Es mag ja
"rechtskräftig" sein, ist aber nicht rechtswirksam!.
Gegen dieses Schein-Urteil hat das Opfer deshalb keine Berufung
eingelegt, weil er dieses "Urteil"
nicht legalisieren und sich nicht dem Anwaltszwang ausliefern wollte.
Denn wegen des sich nicht loh-nenden Streitwertes, hätte ein
Rechtsanwalt ein hohes "Sonderhonorar" vereinbart.
Dieses "OWI"-Verbrechen beinhaltet etliche Verstöße gegen das rechtliche
Gehör (Art. 103 Abs. 1GG)und Missachtungen der Beschwerden (Verstöße
gegen Art. 13 EMRK) des Unschuldigen sowie der offenkundigen Tatsachen.
Ein Polizist von der Täterseite fungierte als falscher "Zeuge", er
hatte die Aufgabe, den Unschuldigen, den er nie gesehen hat, zu
beschuldigen. Den Radfahrer, den er von hin-
ten gesehen hat, konnte schon deshalb - mangels Erkennung - nicht der
falsch Beschuldigte sein.
Sehen Sie
den dazu gehörenden Teil in "Dokumentationen"
Justiz-Verbrechen
(!),
die
verharmlosend wie folgt beschrieben werden:
(–
Dokumentation von „Report Mainz“ am 26.10.2009 –)
„Unschuldig hinter Gittern“
„Wie schwer es Justizopfern in Deutschland
gemacht wird“
Ein Alptraum: Unschuldig im Gefängnis zu sitzen. Gerade letzte Woche ist
für ihn ein solcher Alptraum zu Ende gegangen, für Harry Wörz.
Zwölf Jahre (u.a. Tatbestand der
Freiheitsberaubung !) hatte der Verdacht auf ihm gelastet,
seine damalige Frau beinahe erdrosselt zu haben.
Jetzt der Freispruch. Doch ist Wörz
der bedauerliche Einzelfall, die Ausnahme von der Regel? Karin de Miguel
und Valentin Thurn sind bei ihren Recherchen auf den Fall von Andreas
Kühn gestoßen.
Bericht:
Andreas Kühn:
»Wenn
Sie unschuldig in Haft sind, dann ist das wie wenn Sie auf dem Friedhof
lebendig begraben werden. Und dann klopfen Sie immer an, wenn jemand
vorbeikommt und sagen: Ich bin aber gar nicht tot, ich leb’ doch noch.«
So fühlt sich Adreas Kühn seit 9 Jahren.
Seitdem sitzt er in der JVA Heimsheim. Er soll in Stuttgart vier Banken
überfallen und rund 50.000 D-Mark erbeutet haben. Über ein Jahr lang
hatte die Polizei erfolglos nach dem Bankräuber gesucht. Als sie auf
Kühn stoßen, sind die Beamten froh, endlich einen Verdächtigen zu haben.
(!!!)
Andreas Kühn:
»Das ist ein ganz dummer
Zufall gewesen. Ich habe den Vorstand der Bank als Fahrer gefahren. Und
hab mich ungefähr eine Stunde vor der Bank aufgehalten, und das kam den
Leuten verdächtig vor. Dann ist die Polizei alarmiert worden und hat
einfach mal auf Verdacht mich festgenommen.«
REPORT MAINZ, 26.10.2009, 21.45 Uhr, Das Erste
Justitz-Verbrechen
(s. auch Aktuelles)
Als "Justizirrtum" verharmlost!
Donald Stellwag
ist ein
deutsches Opfer eines "Justizirrtums"
(eines Justiz-Verbrechens!).
Der frühere Hausmeister, der vor seiner Festnahme in
Lauf an der Pegnitz lebte, hat wegen eines im Dezember 1991
in
Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme, der ihm
ange-lastet wurde, acht Jahre
unschuldig im Gefängnis gesessen
!!!
Nachdem 1992 in
der Fernsehsendung
Aktenzeichen XY … ungelöst ein von der
Über-wachungskamera am Tatort gemachtes Foto des Täters
ausgestrahlt worden war, wurde Stellwag
von einem Polizeibeamten, der ihn flüchtig kannte, als
möglicher
Verdächtiger angezeigt. Weil Stellwag dem wirklichen
Täter vor allem in der Statur ähnelte, identifizierten auch die
Tatzeugen Donald Stellwag als den vermeintlich Schuldigen, so
dass er im Feb-ruar 1993 unter dringendem Tatverdacht in
Untersuchungshaft genommen wurde. Ausschlaggebend für seine
Verurteilung im Jahr 1995 war ein anthropologisches
Identitäts-gutachten von Dr. Cornelius Schott. Dieser meinte,
Donald Stellwag auf
dem Foto
anhand seiner Ohren
(!!!) als Täter
identifizieren zu können. Trotz der Aussage von acht Personen,
die bezeugen konnten, dass sich Stellwag zum Zeitpunkt der Tat
etwa 350 Kilometer vom Tatort entfernt in
Sachsen aufgehalten hatte, wurde er aufgrund dieses
Gutachtens zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt,
die er auch vollständig absaß.
Als so
genanntem „Tatleugner“ wurde Donald
Stellwag eine besonders strenge Form des Strafvollzugs zuteil:
Die ersten sechs Jahre musste er in
Einzelhaft verbringen, die Mög-lichkeit zu sozialen
Betätigungen und Berufstätigkeit innerhalb der Haftanstalt wurde
ihm verwehrt. Auch eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung kam
nicht in Frage, da er als Voraussetzung dafür ein Geständnis
hätte ablegen und sich mit seiner „Schuld“ identifi-zieren
müssen.
Der wirkliche
Täter wurde wenige Wochen nach der Haftentlassung Stellwags im
Februar 2001 festgenommen. Zwischenzeitlich war gegen Stellwag
wegen eines weiteren Bank-raubes ermittelt worden, den er
während der Haftzeit begangen haben soll, obwohl er die
Justizvoll-zugsanstalt
Straubing zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht verlassen
hatte. Diese Tat wurde dann dem Täter zugeordnet, der auch schon
jenen Überfall begangen hatte, der irrtümlich Stellwag
angelastet wurde. Der wirkliche Täter hat 2001 beide Überfälle
gestanden.
Donald
Stellwag, der von Demütigungen seitens seiner Mitgefangenen
berichtete und wäh-rend der Haftzeit an einem Gehirntumor litt
und an Diabetes erkrankte, ist seit seiner Ent-lassung
erwerbsunfähig. Nach seinem Freispruch im
Wiederaufnahmeverfahren Haft-entschädigung
von ca. 60.000 DM (20 DM pro Hafttag) gewährt, von denen ihm
jedoch nur ca. 39.000 ausgezahlt und der
Rest – den Gesetzen entsprechend –
für die Verköstigung in der Justizvollzugsanstalt einbehalten
wurde. (!!!)
Stellwag hat
als soziales Engagement seit 2001 einen Buchverleih für
Strafgefangene aufgebaut. Laut eigener Angabe hat ihm vor allem
das Lesen und Schreiben geholfen, die Jahre im Gefängnis
ertragen zu können.
Der Fall stieß
auf ein großes Medieninteresse. Ein Dokumentarfilm von Angela
Graas wurde im April 2002 vom
WDR-Fernsehen gesendet. Im Mai 2005 trat Donald Stellwag
zusammen mit seinem Rechtsanwalt in der Talkshow
Menschen bei Maischberger im
ersten Programm der
ARD auf. Sein letzter Medienauftritt war zusammen mit seinem
Anwalt Bäckerling in der
Johannes B. Kerner-Show am 11. Oktober 2007 im
ZDF.
Neben Donald
Stellwag wurden laut eines Berichts des WDR noch zwei weitere
Personen aufgrund von Schott-Gutachten unschuldig verurteilt.
Das
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main (AZ 19 U 8/2007) verurteilte Cornelius
Schott am 2. Oktober 2007 zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe
von 150.000 Euro an Donald Stellwag. Revision wurde nicht
zugelassen. Nach einem Bericht des
Hessischen Rund-funks handelt es sich dabei um den ersten
Fall in Deutschland, bei dem ein
Sachver-ständiger für ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten
zivilrechtlich haftbar gemacht wurde.
13.11.07 gefunden
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