J-Opfer

 

Das OWi-Verbrechen gegen einen Unschuldigen wird "vollstreckt"

Das Opfer ist Radfahrer und wurde falsch verdächtigt und Beschuldigt!

 

Diese "Erzwingungshaft-Vollstreckung verstößt gegen die Menschenrechtsgrundlagen des Völkerrechts. Sie bestätigt, dass diese Grundlagen missachtet werden. Dieser Rechtswillkür-Vorgang bestätigt einmal mehr, dass die "BRD" die Rechtsnachfolgerin des juristischen Unrechts- und Terror-Systems "Drittes Reich" ist.

 

Man beachte die Staatsangehörigkeit "deutsch". Eine solche "Staatsangehörigkeit" gibt es nicht. Die "BRD" ist kein Staat, sondern eine staatsähnliche Simulation. Sie ist ein Verwaltungskonstrukt (ver-einigtes Wirtschaftsgebiet, Art 133 GG) der Alliierten. Sie ist nicht volkslegitimiert (Art. 20 Abs. 2 und Art. 146 GG). Diese Inhaftierungs-"Vollstreckung" ist illegal - ein Verbrechen!

Es folgt das "Urteil" der weisungsgebundenen AG-Richterin Dr. Eilinghoff. Sie war/ist eine Erfüllungs-gehilfin der Exekutive, d.h. sie hatte dieses so bezeichnete "Urteil" für die OWi-Täter zu formulieren.

Sie musste den falsch Beschuldigten bzw. den Unschuldigen schuldig sprechen und vorsätzlich zu schädigen. Dies erfüllt den Straftatbestand der parteiischen Rechtsbeugung. Denn die OWi"-Täter dürfen keine Täter sein und das "Owi"-(Quoten-)Opfer muss abgezockt werden, weil man Geld einneh-men muss.

Dieses vorsätzliche Schädigung hat schon die Qualität eines Verbrechens. ...

... Deshalb hat sie ihr "Urteil" nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften unterschrieben. Es mag ja

"rechtskräftig" sein, ist aber nicht rechtswirksam!.

Gegen dieses Schein-Urteil hat das Opfer deshalb keine Berufung eingelegt, weil er dieses "Urteil"

nicht legalisieren und sich nicht dem Anwaltszwang ausliefern wollte. Denn wegen des sich nicht loh-nenden Streitwertes, hätte ein Rechtsanwalt ein hohes "Sonderhonorar" vereinbart.

 

Dieses "OWI"-Verbrechen beinhaltet etliche Verstöße gegen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1GG)und Missachtungen der Beschwerden (Verstöße gegen Art. 13 EMRK) des Unschuldigen sowie der offenkundigen Tatsachen. Ein Polizist von der Täterseite fungierte als falscher  "Zeuge", er hatte die Aufgabe, den Unschuldigen, den er nie gesehen hat, zu beschuldigen. Den Radfahrer, den er von hin-

ten gesehen hat, konnte schon deshalb - mangels Erkennung - nicht der falsch Beschuldigte sein.

 

Sehen Sie den dazu gehörenden Teil in "Dokumentationen"

 


 

Justiz-Verbrechen (!), die verharmlosend wie folgt beschrieben werden:

 

(– Dokumentation von „Report Mainz“ am 26.10.2009 –)

„Unschuldig hinter Gittern“

„Wie schwer es Justizopfern in Deutschland gemacht wird“

 Ein Alptraum: Unschuldig im Gefängnis zu sitzen. Gerade letzte Woche ist für ihn ein solcher Alptraum zu Ende gegangen, für Harry Wörz. Zwölf Jahre (u.a. Tatbestand der Freiheitsberaubung !) hatte der Verdacht auf ihm gelastet, seine damalige Frau beinahe erdrosselt zu haben.

Jetzt der Freispruch. Doch ist Wörz der bedauerliche Einzelfall, die Ausnahme von der Regel? Karin de Miguel und Valentin Thurn sind bei ihren Recherchen auf den Fall von Andreas Kühn gestoßen.

Bericht:

Andreas Kühn:

 »Wenn Sie unschuldig in Haft sind, dann ist das wie wenn Sie auf dem Friedhof lebendig begraben werden. Und dann klopfen Sie immer an, wenn jemand vorbeikommt und sagen: Ich bin aber gar nicht tot, ich leb’ doch noch.« 

So fühlt sich Adreas Kühn seit 9 Jahren. Seitdem sitzt er in der JVA Heimsheim. Er soll in Stuttgart vier Banken überfallen und rund 50.000 D-Mark erbeutet haben. Über ein Jahr lang hatte die Polizei erfolglos nach dem Bankräuber gesucht. Als sie auf Kühn stoßen, sind die Beamten froh, endlich einen Verdächtigen zu haben. (!!!)

Andreas Kühn:
»Das ist ein ganz dummer Zufall gewesen. Ich habe den Vorstand der Bank als Fahrer gefahren. Und hab mich ungefähr eine Stunde vor der Bank aufgehalten, und das kam den Leuten verdächtig vor. Dann ist die Polizei alarmiert worden und hat einfach mal auf Verdacht mich festgenommen.«

REPORT MAINZ, 26.10.2009, 21.45 Uhr, Das Erste      


Justitz-Verbrechen (s. auch Aktuelles) Als "Justizirrtum" verharmlost!

Donald Stellwag 

ist ein deutsches Opfer eines "Justizirrtums" (eines Justiz-Verbrechens!). Der frühere Hausmeister, der vor seiner Festnahme in Lauf an der Pegnitz lebte, hat wegen eines im Dezember 1991 in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme, der ihm ange-lastet wurde, acht Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen !!!

Nachdem 1992 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY … ungelöst ein von der Über-wachungskamera am Tatort gemachtes Foto des Täters ausgestrahlt worden war, wurde Stellwag von einem Polizeibeamten, der ihn flüchtig kannte, als möglicher Verdächtiger angezeigt. Weil Stellwag dem wirklichen Täter vor allem in der Statur ähnelte, identifizierten auch die Tatzeugen Donald Stellwag als den vermeintlich Schuldigen, so dass er im Feb-ruar 1993 unter dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft genommen wurde. Ausschlaggebend für seine Verurteilung im Jahr 1995 war ein anthropologisches Identitäts-gutachten von Dr. Cornelius Schott. Dieser meinte, Donald Stellwag auf dem Foto anhand seiner Ohren (!!!) als Täter identifizieren zu können. Trotz der Aussage von acht Personen, die bezeugen konnten, dass sich Stellwag zum Zeitpunkt der Tat etwa 350 Kilometer vom Tatort entfernt in Sachsen aufgehalten hatte, wurde er aufgrund dieses Gutachtens zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, die er auch vollständig absaß. 

Als so genanntem „Tatleugner“ wurde Donald Stellwag eine besonders strenge Form des Strafvollzugs zuteil: Die ersten sechs Jahre musste er in Einzelhaft verbringen, die Mög-lichkeit zu sozialen Betätigungen und Berufstätigkeit innerhalb der Haftanstalt wurde ihm verwehrt. Auch eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung kam nicht in Frage, da er als Voraussetzung dafür ein Geständnis hätte ablegen und sich mit seiner „Schuld“ identifi-zieren müssen. 

Der wirkliche Täter wurde wenige Wochen nach der Haftentlassung Stellwags im Februar 2001 festgenommen. Zwischenzeitlich war gegen Stellwag wegen eines weiteren  Bank-raubes ermittelt worden, den er während der Haftzeit begangen haben soll, obwohl er die Justizvoll-zugsanstalt Straubing zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht verlassen hatte. Diese Tat wurde dann dem Täter zugeordnet, der auch schon jenen Überfall begangen hatte, der irrtümlich Stellwag angelastet wurde. Der wirkliche Täter hat 2001 beide Überfälle gestanden. 

Donald Stellwag, der von Demütigungen seitens seiner Mitgefangenen berichtete und wäh-rend der Haftzeit an einem Gehirntumor litt und an Diabetes erkrankte, ist seit seiner Ent-lassung erwerbsunfähig. Nach seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren Haft-entschädigung von ca. 60.000 DM (20 DM pro Hafttag) gewährt, von denen ihm jedoch nur ca. 39.000 ausgezahlt und der Rest – den Gesetzen entsprechend – für die Verköstigung in der Justizvollzugsanstalt einbehalten wurde. (!!!)  

Stellwag hat als soziales Engagement seit 2001 einen Buchverleih für Strafgefangene aufgebaut. Laut eigener Angabe hat ihm vor allem das Lesen und Schreiben geholfen, die Jahre im Gefängnis ertragen zu können.

Der Fall stieß auf ein großes Medieninteresse. Ein Dokumentarfilm von Angela Graas wurde im April 2002 vom WDR-Fernsehen gesendet. Im Mai 2005 trat Donald Stellwag zusammen mit seinem Rechtsanwalt in der Talkshow Menschen bei Maischberger im ersten Programm der ARD auf. Sein letzter Medienauftritt war zusammen mit seinem Anwalt Bäckerling in der Johannes B. Kerner-Show am 11. Oktober 2007 im ZDF

Neben Donald Stellwag wurden laut eines Berichts des WDR noch zwei weitere Personen aufgrund von Schott-Gutachten unschuldig verurteilt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 19 U 8/2007) verurteilte Cornelius Schott am 2. Oktober 2007 zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 150.000 Euro an Donald Stellwag. Revision wurde nicht zugelassen. Nach einem Bericht des Hessischen Rund-funks handelt es sich dabei um den ersten Fall in Deutschland, bei dem ein Sachver-ständiger für ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten zivilrechtlich haftbar gemacht wurde. 

13.11.07 gefunden