J-Archiv

 

Wir trauten unseren Augen nicht, als wir auf einer Webseite des „Bundesministeriums

der Justiz“ die folgenden Darstellungen gefunden haben.

Man beachte die raffinierten Verfälschungen (Verdummungen), die blau geschrieben sind:  

"Verfassungsjubiläen 1919  1949  1989

1919  Weimarer Verfassung

1949  Grundgesetz

1989  Mauerfall

Im Jahr 2009 gibt es eine Menge wichtiger Jubiläen in Deutschland. Sie sind Anlass zum Er­innern und Feiern: Vor 20 Jahren fiel in Berlin die Mauer. Vor 60 Jahren wurde in Bonn das Grundgesetz beschlossen und vor 90 Jahren trat die Weimarer Verfassung in Kraft.

Das Bundesjustizministerium erinnert mit Veranstaltungen und Veröffentlichungen an diese Ereignisse und es fördert die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte und dem Ringen um einen freiheitlichen Verfassungsstaat. Auf diesen Sonderseiten finden Sie Ge­schichtliches, Wissenswertes und Veranstaltungstipps."

Richtigstellungen:  Man beachte bei der Überschrift die BezeichnungVerfassungsjubiläen“!

In dieser Einleitung wird von hinten aufgelistet.

Der „Mauerfall vor 20 Jahren ist keine „Verfassung“!

Vor 60 Jahren wurde auf Anordnung der Alliierten ein Ordnungsgesetz (das „Grundgesetz“)

für das vereinigte Wirtschaftsgebiet „Bundesrepublik Deutschland“ vom parlamentarischen

Rat ausgearbeitet und verkündet! Dieses "Grundgesetz" ist keine Verfassung!

Richtig ist, das vor 90 Jahren die Weimarer Verfassung in Kraft trat! 

Ende der Richtigstellungen.

"90 Jahre Weimarer Verfassung  (1919)

Am 11. August 1919 trat die Weimarer Verfassung in Kraft. Sie war von einer Nationalver­sammlung beschlossen worden, die erstmals von Männern und Frauen frei gewählt worden war und in Weimar tagte. Wert und Wirkung dieser Verfassung wurden lange Zeit unter­schätzt. Zu sehr stand dieses Grundgesetz im Schatten der nachfolgenden NS-Diktatur.

Erst heute erfährt die Weimarer Verfassung mehr Gerechtigkeit und es zeigt sich, dass vie-

les von dem, was uns heute selbstverständlich erscheint, erstmals in Weimar verfassungs-rechtlich verankert worden ist."

 

Richtigstellungen:  Zu der oben stehenden Erklärung: Die Weimarer Verfassung war kein

„Grundgesetz“. Diese Weimarer Verfassung kann heute gar keine „Gerechtigkeit“ erfahren,

sie ist ja nach 1945 gar nicht wieder wirksam geworden.  Ende der Richtigstellungen.

"60 Jahre Grundgesetz   (1949)

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist es seit nunmehr sechs Jahrzehnten die Verfas-

sung unserer freiheitlichen Demokratie (?) anfänglich nur für den Westen, seit 1990 für ganz Deutschland. Das Grundgesetz hat für Wohlstand und Wirtschaftswunder gesorgt, eine liberale Gesell-schaft ermöglicht und war 1989/90 der juristische Schlüssel zur Deutschen Einheit.

Seit 1949 ist das Grundgesetz 52 Mal geändert worden, trotzdem ist sein Grundcharakter unverändert. An der Spitze des Grundgesetzes stehen die Menschen. "Die Würde des Men­schen ist unantastbar." So lautet Artikel 1 des Grundgesetzes. Damit wird deutlich: Der Staat ist für die Menschen dar, nicht die Menschen für den Staat. Auch deshalb ist das Grundge-

setz eine Verfassung der Bürgerinnen und Bürger und der soziale Rechtsstaat, den dieses Grundgesetz schafft, genießt hohes Ansehen. Viele Deutschen verstehen sich mit Blick auf das Grundgesetz als "Verfassungspatrioten".

Im Jubiläumsjahr erinnert auch das Bundesjustizministerium an die Entstehung des Grund­gesetzes, fördert seine Verwirklichung im Alltag und unterstützt das Nachdenken über die Verfassung der Zukunft.

Am 23. Mai 2009 fand in Berlin ein großes Bürgerfest am Brandenburger Tor statt."

Richtigstellungen: Seit über 60 Jahren gibt es in Deutschland keine Verfassung!  Diese an-gebliche „freiheitliche Demokratie“ ist in Wahrheit eine von Juristen betriebene Parteien-Diktatur! Deshalb gibt es keine demokratischen Volksentscheide! Nicht das „Grundgesetz“

hat für „Wohlstand und Wirtschaftswunder“ gesorgt, sondern der Wiederaufbau des zerstör-

ten Deutschland, konkreter gesagt, der Aufbau eines Wirtschaftgebietes Bundesrepublik

und der Fleiß der Bürger!  Nicht das „Grundgesetz“ war der „juristische Schlüssel “zur so-genannten „Deutschen Einheit“, sondern die Übereinstimmung der vier Besatzungsmächte, damit der Besatzungs-Status erhalten bleibt. Und die „Würde des Menschen“ steht in der

Tat nur auf dem Papier! Die „Bundesrepublik Deutschland “ist ein staatähnliches Gebilde.

Und seit 1990 eine „Finanzagentur GmbH“. Also eine Firma! Die Geschäftsführung ist die sogenannte Bundesregierung!

Und dass das „Grundgesetz eine Verfassung der Bürgerinnen und Bürger“ sei, ist der Gipfel der Verfälschung. Wie bereits gesagt, das „Grundgesetz“ ist keine Verfassung und das „Grundgesetz“ wurde nie von den Bürgerinnen und Bürgern, also vom Volke, ratifiziert! Auch hat das „Grundgesetz “keinen „sozialen Rechtsstaat“ geschaffen. Und der angebliche „Rechtsstaat“ ist eine Fiktion, vielmehr ist es ein System der pseudo-demokratischen juri-stischen Diktatur!

Und die „vielen Deutschen“, die sich mit Blick auf das “Grundgesetz“ als „Verfassungs-patrioten“ verstehen wollen, sind Juristen.   Ende der Richtigstellungen. (siehe untenstehende Information.)

"20 Jahre Mauerfall  (1989)

Am 9. November 1989 verkündete Günter Schabowski, Mitglied des SED-Politbüros, wäh­

rend einer Pressekonferenz die Reisefreiheit. Die Nachricht verbreitete sich schnell über die Medien und noch am gleichen Tag strömten Tausende DDR-Bürger an die Berliner Grenz­übergänge."

Richtigstellungen sind hier überflüssig. „Die 20 Jahre Mauerfall“ ist keine Verfassung, die

eines „Verfassungsjubiläums“ bedürfte!  

                                                                                                                                                                                  02.12.2009

 

Information über das Grundgesetz

... Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet

und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermie-den: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck gebracht... 

... Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeut-

schen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen... 

 

(www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz

/informationen-ueber-das-grundgesetz.html)

 


Die Justiz, ein System-Problem

In bestimmten Kreisen werden Gerichte auch als "Rechtsprechungsorgane" bezeichnet. Von hier aus fungiert die Diktatur des "Rechts" (judikative Diktatur). Beamtete Juristen, die Richter bzw. Gerichte, die nicht durch Wahlen vom Volke institutionalisiert wurden, praktizieren ihre Eigengesetzlichkeit und bestimmen die Auslegung der Gesetze. Und diese Gesetze wurden von diversen Interessensgruppen initiiert und von Beamten bzw. Juristen im Hintergrund ausgearbeitet (die so genannte Legislative). Bei deren "Ausarbeitung" wirkten Richter maßgebend mit. Deshalb bezeichnet man diese anonyme Kon-stellation "Gesetzgeber". Dieser scheint ein Phantom, eine Art Gott im Hintergrund zu sein. Und dieser "Gesetzgeber" wurde nicht durch Wahlen bzw. durch Wähler institutionalisiert.

Bei aufmerksamer Betrachtung dieser Gegebenheit und Vorgänge fragt man sich, was hat das mit der angeblichen Demokratie zu tun? Angeblich geht doch alle Staatsgewalt vom Volke aus. Spätestens

hier sollten den an die Wahlurne gelockten Wählern klar werden, dass Wahlen weder ihnen als Bürger noch dem Volke dienen. (Sehen Sie hierzu auch die Seite "Aktuelles".)

 

Der ungeheuerliche Mißbrauch des Bürgers bzw. des "Volkes" wird auch damit dokumentiert, dass die Urteile der Gerichte "Im Namen des (deutschen) Volkes" deklariert werden. Hat doch das "Volk" weder

die Gerichte institutionalisiert noch die Machart der Urteile legalisiert.

Und diese Urteile werden von den Richtern nicht unterschrieben. Um sich einer Haftung zu entziehen.

 

Die Gerichte der Justiz-Behörden der Länder sind: die allgemein wirkenden Amtsgerichte die Landge-

richte und die Oberlandesgerichte, die Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte. Am problematisch-

sten sind die drei letzt genannten, weil sie den jeweiligen Behörden nahestehen. Und bei diesen Ge-richten müssen Bürger klagen, weil sie von Bediensteten (Beamte und Amtsjuristen) der entsprechen-

den Behörden dazu genötigt werden. Viele der betroffenen bzw. durch Amts- und Gesetzesmißbrauch geschädigten Bürger bekommen bei diesen Gerichten kein "Recht". "Recht" ist die wie auch immer geartete Machenschaft und Willkür des Bediensteten bzw. des Amtsjuristen! Also kein "Recht" im

Sinne der Richtigkeit, Wahrheit und Gerechtigkeit. Die Betroffenen bleiben "rechts"-geschädigt.

Und diese Art "Rechtsprechung" gehört zu den Methoden dieses "Rechts-Staats-Systems". Denn die Richter dieser drei Gerichtsorgane wirken behördenparteiisch und legalisieren die Machenschaften der ihnen nahestehenden Amtsjuristen dieser Behörden (siehe die nachfolgend geschilderten Fälle).

Derartige Parteilichkeiten sind Rechtsbeugungen, das heißt, Straftaten im Sinne des StGB.

Die Arbeitsgerichte hingegen praktizieren in vielen Fällen eine relativ saubere Verfahrensweise. Oft zu Gunsten des Schwächeren.

Auch bei den Amtsgerichten, je nach Richter, wird schon einmal sauber verfahren. Leider ist dies oft

nicht der Fall. Und je nach Klagegegenstand und (lukrativen) Streitwert, wird die zweite Instanz regel-

recht forciert und dann nötig.

Die Betroffenen geraten in den Anwaltszwang.

Und je nach Klagegegenstand und Höhe des Streitwertes kann es passieren, dass ein Verfahren so gesteuert wird, dass eine dritte Instanz erforderlich wird. Oft auch deshalb, damit wieder zwei Anwälte profitieren (Mandatsbeschaffung für freischaffende Juristen-Kollegen). Denn bei allen Bundesgerichten herrscht Anwaltszwang. Nicht selten sind deshalb die Rechtsanwälte die eigentlichen Gewinner.

 

An dieser Stelle sollte einmal darauf hingewiesen werden, dass sowohl Richter als auch Rechtsanwälte sowohl an den Gesetzen mitwirken als auch als so genannte "Politiker", in allen Parteien und auf allen Ebenen, (ihre) Politik machen. (Sehen Sie hierzu auch die Seite "Parteien".) ...               

...


Die Sozialgerichte

Diese Gerichte, und hier wird das Wort "Sozial" mißbraucht, haben ihre besonderen Tücken. Denn die Bürger, die hier klagen müssen, sind Betroffene von fraglichen bzw. machenschaftlichen Praktiken u.a.

der Krankenkassen, Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit bzw. der Arbeitsämter.

 

Doch wir beschränken uns zunächst auf ihre Praktiken bei Zwangsklagen gegen Arbeitsämter bzw.

gegen die Bundesanstalt für Arbeit.

Zunächst aber muss gesagt werden, dass in diesen Gerichten sowohl Vertreter der Arbeitgeber als

auch der Arbeitnehmer, also die Gewerkschaft, als Richter fungieren. Die Sozialgerichte, also die erste

Instanz, sind mit einem beamteten Juristen, dem vorsitzenden Richter, und zwei so genannte ehren-amtliche Richter, der eine ist von einem Arbeitgeberverband der andere von der Gewerkschaft, besetzt.

Diese Dreier-Parität besteht auch in den Organen der Bundesanstalt für Arbeit bzw. der "Bundes-

agentur für Arbeit" (...)