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Wir trauten unseren Augen nicht, als wir auf einer Webseite des
„Bundesministeriums
der Justiz“ die folgenden Darstellungen gefunden haben.
Man beachte die raffinierten Verfälschungen (Verdummungen), die blau
geschrieben sind:
"Verfassungsjubiläen 1919 1949 1989
1919
Weimarer Verfassung
1949
Grundgesetz
1989
Mauerfall
Im Jahr
2009 gibt es eine Menge wichtiger Jubiläen in Deutschland. Sie sind
Anlass zum Erinnern und Feiern: Vor 20 Jahren fiel in Berlin die Mauer.
Vor 60 Jahren wurde in Bonn das Grundgesetz beschlossen und vor 90
Jahren trat die Weimarer Verfassung in Kraft.
Das
Bundesjustizministerium erinnert mit Veranstaltungen und
Veröffentlichungen an diese Ereignisse und es fördert die
Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte und dem Ringen um einen
freiheitlichen Verfassungsstaat. Auf diesen Sonderseiten finden Sie
Geschichtliches, Wissenswertes und Veranstaltungstipps."
Richtigstellungen: Man beachte bei der Überschrift die Bezeichnung
„Verfassungsjubiläen“!
In dieser
Einleitung wird von hinten aufgelistet.
Der „Mauerfall vor 20 Jahren ist
keine „Verfassung“!
Vor 60 Jahren wurde auf Anordnung der Alliierten ein
Ordnungsgesetz (das „Grundgesetz“)
für das vereinigte Wirtschaftsgebiet
„Bundesrepublik Deutschland“ vom parlamentarischen
Rat ausgearbeitet und
verkündet! Dieses "Grundgesetz" ist keine Verfassung!
Richtig ist, das vor 90 Jahren die Weimarer Verfassung in
Kraft trat!
Ende der
Richtigstellungen.
"90 Jahre Weimarer Verfassung (1919)
Am 11.
August 1919 trat die Weimarer Verfassung in Kraft. Sie war von einer
Nationalversammlung beschlossen worden, die erstmals von Männern und
Frauen frei gewählt worden war und in Weimar tagte. Wert und Wirkung
dieser Verfassung
wurden lange Zeit unterschätzt. Zu sehr stand dieses
Grundgesetz im Schatten der nachfolgenden
NS-Diktatur.
Erst
heute erfährt die Weimarer Verfassung mehr Gerechtigkeit und es zeigt
sich, dass vie-
les von dem, was uns heute selbstverständlich erscheint, erstmals in
Weimar verfassungs-rechtlich verankert worden ist."
Richtigstellungen: Zu der oben stehenden Erklärung:
Die
Weimarer Verfassung war kein
„Grundgesetz“. Diese Weimarer Verfassung kann heute gar keine
„Gerechtigkeit“ erfahren,
sie ist ja nach 1945 gar nicht wieder wirksam geworden.
Ende der Richtigstellungen.
"60 Jahre Grundgesetz (1949)
Am 23.
Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in
Kraft.
Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist es
seit
nunmehr
sechs Jahrzehnten die Verfas-
sung
unserer freiheitlichen Demokratie (?) anfänglich nur für den
Westen, seit 1990 für ganz Deutschland.
Das
Grundgesetz hat für Wohlstand und Wirtschaftswunder gesorgt, eine liberale Gesell-schaft ermöglicht und
war
1989/90 der juristische Schlüssel zur Deutschen Einheit.
Seit 1949
ist das Grundgesetz 52 Mal geändert worden, trotzdem ist sein
Grundcharakter unverändert. An der Spitze des Grundgesetzes stehen die
Menschen. "Die
Würde des Menschen ist unantastbar." So lautet Artikel 1 des Grundgesetzes. Damit
wird deutlich:
Der Staat
ist für die Menschen dar,
nicht die Menschen für den Staat.
Auch deshalb ist das Grundge-
setz eine Verfassung der Bürgerinnen und Bürger und der soziale
Rechtsstaat, den dieses Grundgesetz schafft, genießt hohes Ansehen.
Viele
Deutschen verstehen sich mit Blick auf das Grundgesetz als
"Verfassungspatrioten".
Im
Jubiläumsjahr erinnert auch das Bundesjustizministerium an die
Entstehung des Grundgesetzes,
fördert seine Verwirklichung im Alltag
und
unterstützt das Nachdenken über die Verfassung der Zukunft.
Am 23.
Mai 2009 fand in Berlin ein großes Bürgerfest am Brandenburger Tor
statt."
Richtigstellungen:
Seit über 60 Jahren gibt es in Deutschland keine Verfassung! Diese
an-gebliche „freiheitliche Demokratie“ ist in Wahrheit eine von Juristen
betriebene Parteien-Diktatur! Deshalb gibt es keine demokratischen
Volksentscheide! Nicht das „Grundgesetz“
hat für „Wohlstand und Wirtschaftswunder“ gesorgt, sondern der
Wiederaufbau des zerstör-
ten Deutschland, konkreter gesagt, der Aufbau eines Wirtschaftgebietes
Bundesrepublik
und der Fleiß der Bürger! Nicht das „Grundgesetz“ war der „juristische
Schlüssel “zur so-genannten „Deutschen Einheit“, sondern die
Übereinstimmung der vier Besatzungsmächte, damit der Besatzungs-Status
erhalten bleibt. Und die „Würde des Menschen“ steht in der
Tat nur auf
dem Papier! Die „Bundesrepublik Deutschland “ist ein staatähnliches
Gebilde.
Und seit 1990 eine „Finanzagentur GmbH“. Also eine Firma! Die
Geschäftsführung ist die sogenannte Bundesregierung!
Und dass das
„Grundgesetz eine Verfassung der Bürgerinnen und Bürger“ sei, ist der
Gipfel der Verfälschung. Wie bereits gesagt, das „Grundgesetz“ ist keine
Verfassung und das „Grundgesetz“ wurde nie von den Bürgerinnen und
Bürgern, also vom Volke, ratifiziert! Auch hat das „Grundgesetz “keinen
„sozialen Rechtsstaat“ geschaffen. Und der
angebliche „Rechtsstaat“
ist eine
Fiktion, vielmehr ist es ein System der
pseudo-demokratischen juri-stischen Diktatur!
Und die „vielen
Deutschen“, die sich mit Blick auf das “Grundgesetz“ als
„Verfassungs-patrioten“ verstehen wollen, sind Juristen.
Ende der Richtigstellungen.
(siehe untenstehende Information.)
"20 Jahre Mauerfall (1989)
Am 9.
November 1989 verkündete Günter Schabowski, Mitglied des SED-Politbüros,
wäh
rend
einer Pressekonferenz die Reisefreiheit. Die Nachricht verbreitete sich
schnell über die Medien und noch am gleichen Tag strömten Tausende
DDR-Bürger an die Berliner Grenzübergänge."
Richtigstellungen sind
hier überflüssig. „Die 20 Jahre Mauerfall“ ist keine Verfassung, die
eines
„Verfassungsjubiläums“ bedürfte!
02.12.2009
Information über das Grundgesetz
... Am 23.
Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und
unterzeichnet
und trat am
folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst
vermie-den: Das
Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk
dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle
Souveränität.
Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der
Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum
Ausdruck gebracht...
... Eine
Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von
den
Alliierten
gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeut-
schen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes
verneinen...
(www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz
/informationen-ueber-das-grundgesetz.html)
Die Justiz, ein System-Problem
In
bestimmten Kreisen werden Gerichte auch als "Rechtsprechungsorgane"
bezeichnet. Von hier aus fungiert die Diktatur des "Rechts" (judikative
Diktatur). Beamtete Juristen, die Richter bzw. Gerichte, die nicht
durch Wahlen vom Volke institutionalisiert wurden, praktizieren ihre
Eigengesetzlichkeit und bestimmen die Auslegung der Gesetze. Und diese
Gesetze wurden von diversen Interessensgruppen initiiert und von Beamten
bzw. Juristen im Hintergrund ausgearbeitet (die so genannte
Legislative). Bei deren "Ausarbeitung" wirkten Richter maßgebend mit.
Deshalb bezeichnet man diese anonyme Kon-stellation
"Gesetzgeber". Dieser scheint ein Phantom, eine Art Gott im Hintergrund
zu sein. Und dieser "Gesetzgeber" wurde nicht durch Wahlen bzw. durch
Wähler institutionalisiert.
Bei aufmerksamer
Betrachtung dieser Gegebenheit und Vorgänge fragt man sich, was hat das
mit der angeblichen Demokratie zu tun? Angeblich geht doch alle
Staatsgewalt vom Volke aus. Spätestens
hier sollten den an
die Wahlurne gelockten Wählern klar werden, dass Wahlen weder ihnen als
Bürger noch dem Volke dienen. (Sehen Sie hierzu auch die Seite
"Aktuelles".)
Der ungeheuerliche
Mißbrauch des Bürgers bzw. des "Volkes" wird
auch damit dokumentiert, dass die Urteile der Gerichte "Im Namen des
(deutschen) Volkes" deklariert werden. Hat doch das "Volk" weder
die Gerichte
institutionalisiert noch die Machart der Urteile legalisiert.
Und diese Urteile
werden von den Richtern nicht unterschrieben. Um sich einer Haftung zu
entziehen.
Die Gerichte der
Justiz-Behörden der Länder sind: die allgemein wirkenden Amtsgerichte
die Landge-
richte und die Oberlandesgerichte, die Verwaltungs-, Finanz- und
Sozialgerichte. Am problematisch-
sten sind die drei
letzt genannten, weil sie den jeweiligen
Behörden nahestehen. Und bei diesen Ge-richten müssen Bürger klagen,
weil sie von Bediensteten (Beamte und Amtsjuristen) der entsprechen-
den Behörden dazu
genötigt
werden. Viele der betroffenen bzw. durch Amts- und
Gesetzesmißbrauch geschädigten Bürger
bekommen bei diesen Gerichten kein "Recht". "Recht" ist die wie
auch immer geartete Machenschaft und Willkür des Bediensteten bzw. des
Amtsjuristen! Also kein "Recht" im
Sinne der
Richtigkeit, Wahrheit und
Gerechtigkeit. Die Betroffenen bleiben
"rechts"-geschädigt.
Und diese Art
"Rechtsprechung" gehört zu den Methoden dieses "Rechts-Staats-Systems".
Denn die Richter dieser drei Gerichtsorgane wirken behördenparteiisch
und legalisieren die Machenschaften der ihnen
nahestehenden Amtsjuristen dieser Behörden (siehe die nachfolgend
geschilderten Fälle).
Derartige
Parteilichkeiten sind
Rechtsbeugungen, das heißt, Straftaten im
Sinne des StGB.
Die Arbeitsgerichte
hingegen praktizieren in vielen Fällen eine relativ saubere
Verfahrensweise. Oft zu Gunsten des Schwächeren.
Auch bei den
Amtsgerichten, je nach Richter, wird schon einmal sauber verfahren.
Leider ist dies oft
nicht der Fall. Und
je nach Klagegegenstand und (lukrativen) Streitwert, wird die zweite
Instanz regel-
recht forciert und
dann nötig.
Die Betroffenen
geraten in den Anwaltszwang.
Und je nach
Klagegegenstand und Höhe des Streitwertes kann es passieren, dass ein
Verfahren so gesteuert wird, dass eine dritte Instanz erforderlich wird.
Oft auch deshalb, damit wieder zwei Anwälte profitieren
(Mandatsbeschaffung für freischaffende Juristen-Kollegen). Denn bei
allen Bundesgerichten herrscht Anwaltszwang. Nicht selten sind deshalb
die Rechtsanwälte die eigentlichen Gewinner.
An dieser Stelle
sollte einmal darauf hingewiesen werden, dass sowohl Richter als auch
Rechtsanwälte sowohl an den Gesetzen mitwirken als auch als so genannte
"Politiker", in allen Parteien und auf allen Ebenen, (ihre) Politik
machen. (Sehen Sie hierzu auch die Seite "Parteien".) ...
...
Die Sozialgerichte
Diese Gerichte, und
hier wird das Wort "Sozial" mißbraucht,
haben ihre besonderen Tücken. Denn die
Bürger, die hier klagen müssen, sind Betroffene von fraglichen bzw.
machenschaftlichen Praktiken u.a.
der Krankenkassen,
Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit bzw. der
Arbeitsämter.
Doch wir beschränken
uns zunächst auf ihre Praktiken bei Zwangsklagen gegen Arbeitsämter bzw.
gegen die
Bundesanstalt für Arbeit.
Zunächst aber muss
gesagt werden, dass in diesen Gerichten sowohl Vertreter der Arbeitgeber
als
auch der
Arbeitnehmer, also die Gewerkschaft, als Richter fungieren. Die
Sozialgerichte, also die erste
Instanz, sind mit
einem beamteten Juristen, dem vorsitzenden Richter, und zwei so genannte
ehren-amtliche Richter, der eine ist von einem Arbeitgeberverband der
andere von der Gewerkschaft, besetzt.
Diese Dreier-Parität
besteht auch in den Organen der Bundesanstalt für Arbeit bzw. der
"Bundes-
agentur für Arbeit"
(...)
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