| Dokumentationen
Ein Nazi-Jurist im
Dienste der "BRD"
Dieses Fall-Beispiel bestätigt das Weitermachen von
Nazi-Richtern des "Dritten Reiches"
nach 1945/1949 in der BRD sowohl in der Justiz als auch als
"Politiker" bzw. "Minister"!
(siehe die Seite
"BRD-Justiz" und "Willkommen")
Orden für Justizminister Gaul
Nazi-Richter
Gerhard Gaul verurteilte einen Kriegsdienstverweigerer so zum Tod:
„Asoziale Elemente
wie der Angeklagte
müssen rücksichtslos
ausgemerzt werden."
1967 wird Jurist Gerhard Gaul
schleswig-
holsteinischer
Justizminister
(CDU).
Er tritt vehement
gegen die Verlängerung der Verjährung für
NS-Verbrechen ein.
1972 erhält er das
"Große
Bundesverdienstkreuz am Bande".
Quelle: Den Opfern der
Willkürjustiz 1933-1945, Schleswig 1994
Mindestens
zweiundreißigtausend
politische
Todesurteile
wurden im Dritten Reich gefällt.
Kein einziger
NS-Richter
wurde in der
BRD "rechtskräftig" verurteilt.
Vielmehr bekamen fast alle NS-Justizverbrecher Posten in der
bundesdeutschen Justiz.
Diese Justizverbrecher
sorgten dafür, dass die Mehrzahl ihrer Nachfolger Kriminelle waren wie
sie selbst.
OWi-Verbrechen
im Vollzug

Bei den so bezeichneten "Kosten des
Amtsgerichts vom 19.01.2009" handelt es sich um eine als Verhandlung
bezeichnete "Veranstaltung", bei der der OWi-Macher-Täter als falsche
Zeuge den Un-schuldigen beschuldigen musste. Weil man vom "OWi"-Ópfer
einpaar Hundert Euro abzocken wollte. Obwohl er den Radfahrer nur
von hinten sah und gar nicht sehen konnte, wer der Radfahrer war.
Deshalb sagte er: "Ich meine, es war der Beschuldigte"! Dies ist
eine Straftat der falschen Verdächtigung.
Diese falsche Beschuldigung brauchte die
von der Exekutive weisungsgebundene Richterin für ihr Rechtsbeugungs-"Urteil".
(s. Seite "Justiz-Opfer).
"OWi"-Verbrechen,
um das Opfer finanziell abzocken zu können.
Die vielen Dokumente (Gerichts-kosten-Rechnung, Beschlüsse) bestätigen die rücksichtslose, justiz-kriminelle
Belastung und Schädigung eines unschuldigen Radfahrers! ...
______________________________________
Hier nun als Erstes die so bezeichnete
Rechung der Amtsanwaltschaft, in der die einzelnen Schädi-gungsposten
aufgelistet sind:

Die Anschrift oben ist falsch, deshalb
brauchte sie nicht unkenntlich gemacht werden. Man beachte die
"Zeugen-Entschädigung" in Höhen
von 235,00 Euro für den "Owi"-Macher-Täter,
der Partei war und als falscher "Zeuge" "Zeuge" sein musste.
Diese "Zeugen-Entschädigung" ist deshalb
kriminell, weil der Polizist ein falscher "Zeuge" (echte Zeugen gab es
nicht) und ein Beamter im Dienst mit einen festen Monatgehalt war.
Nachfolgend die Machenschaft eines
Bediensteten. Man beachte die Standard-Formulierung: "...
als
Radfahrer das Rotlicht der Lichtanlage". Also keine
Verkehrsampel.
Selbstverständlich wurde gegen diesen
kriminellen Akt Einspruch eingelegt. D.h. es wurde das "recht-liche
Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und die Wirksamkeit der Beschwerde (Art. 13
EMRK) und die Fest-stellung der Tatsachen - und die unmissverständlich -
gefordert. Diese Dokumentation beweist, dass
dass alle sogenannten "Rechtsmittel"
missachtet wurden. Die Reihenfolge: Willkür, kriminelle Be-schuldigung/falsche
Verdächtigung und Verbrechen.

Es folgen die Aufnahmen, die das "OWi"-Quoten-Opfer
monatelang nicht zu sehen bekam. Sie doku-mentieren zwei Radfahrer, die
nur von hinten zu sehen
sind. Keiner von beiden war das "OWi"-Opfer.
Das Opfer ging mit dem Fahrrad
etwa 10 Meter weiter rechts bei Grün über die
Fuß-gänger-Ampel. Etwa 150
Meter weiter hinten wurde es - freiheitsberaubend (§ 239 StGB) - in einen
Polizeikessel genommen, d.h. von mehreren Polizisten festgehalten und genötigt, den "Personalausweis"
herauszugeben.
Damit wurde es als "OWi-Täter" aktenkundig gemacht.

Sehen Sie den anderen Teil dieser
Dokumentation in "Justiz-Opfer".
Weitere Dokumentationen folgen!
Ein Richter im Ruhestand gesteht .....
....tiefer Ekel ....
"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe
in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom
System
organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil
sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staats-anwälte erleben müssen, die man schlicht
"kriminell" nennen kann.
Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre
de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der
Reputation willen. (...)In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen,
ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst
- durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke
(ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor
'meinesgleichen'."
F. F., Fellbach, in der "Süddeutschen Zeitung",
9.4.2008
Quelle: Nation & Europa 5/2008
In Kürze werden hier kriminelle Machenschaften und Verbrechen von
BRD-Bediensteten bzw. "Bediensteten" des so bezeichneten (juristischen)
"Rechtsstaates" BRD gegen Bürger und ihre schwerwiegenden Schädigungen -
sowohl finanzielle als auch gesundheitliche - dokumentiert! |