Dokumentationen

 

Ein Nazi-Jurist im Dienste der "BRD"

Dieses Fall-Beispiel bestätigt das Weitermachen von Nazi-Richtern des "Dritten Reiches"

nach 1945/1949 in der BRD sowohl in der Justiz als auch als "Politiker" bzw. "Minister"! (siehe die Seite "BRD-Justiz" und "Willkommen") 

 

Orden für Justizminister Gaul

 

jumigaul.jpgNazi-Richter Gerhard Gaul verurteilte einen Kriegsdienstverweigerer so zum Tod:

  
  
    „Asoziale Elemente
     wie der Angeklagte 
     müssen rücksichtslos
     ausgemerzt werden."
 

1967 wird Jurist Gerhard Gaul schleswig-

holsteinischer Justizminister (CDU).

Er tritt vehement gegen die Verlängerung der Verjährung für

NS-Verbrechen ein.

1972 erhält er das "Große Bundesverdienstkreuz am Bande".

 

Quelle: Den Opfern der Willkürjustiz 1933-1945, Schleswig 1994

 

Mindestens zweiundreißigtausend politische Todesurteile wurden im Dritten Reich gefällt.

Kein einziger NS-Richter wurde in der BRD "rechtskräftig" verurteilt. Vielmehr bekamen fast alle NS-Justizverbrecher Posten in der bundesdeutschen Justiz.

Diese Justizverbrecher sorgten dafür, dass die Mehrzahl ihrer Nachfolger Kriminelle waren wie sie selbst.

 


OWi-Verbrechen im Vollzug

Bei den so bezeichneten "Kosten des Amtsgerichts vom 19.01.2009" handelt es sich um eine als Verhandlung bezeichnete "Veranstaltung", bei der der OWi-Macher-Täter als falsche Zeuge den Un-schuldigen beschuldigen musste. Weil man vom "OWi"-Ópfer einpaar Hundert Euro abzocken wollte. Obwohl er den Radfahrer nur von hinten sah und gar nicht sehen konnte, wer der Radfahrer war. Deshalb sagte er: "Ich meine, es war der Beschuldigte"! Dies ist

eine Straftat der falschen Verdächtigung.

Diese falsche Beschuldigung brauchte die von der Exekutive weisungsgebundene Richterin für ihr Rechtsbeugungs-"Urteil". (s. Seite "Justiz-Opfer).                          

"OWi"-Verbrechen, um das Opfer finanziell abzocken zu können.

Die vielen Dokumente (Gerichts-kosten-Rechnung, Beschlüsse) bestätigen die rücksichtslose, justiz-kriminelle Belastung und Schädigung eines unschuldigen Radfahrers! ...

                                        ______________________________________

Hier nun als Erstes die so bezeichnete Rechung der Amtsanwaltschaft, in der die einzelnen Schädi-gungsposten aufgelistet sind:

Die Anschrift oben ist falsch, deshalb brauchte sie nicht unkenntlich gemacht werden. Man beachte die

"Zeugen-Entschädigung" in Höhen von 235,00 Euro für den "Owi"-Macher-Täter, der Partei war und als falscher "Zeuge" "Zeuge" sein musste.

Diese "Zeugen-Entschädigung" ist deshalb kriminell, weil der Polizist ein falscher "Zeuge" (echte Zeugen gab es nicht) und ein Beamter im Dienst mit einen festen Monatgehalt war.  

 

Nachfolgend die Machenschaft eines Bediensteten. Man beachte die Standard-Formulierung: "... als Radfahrer das Rotlicht der Lichtanlage". Also keine Verkehrsampel.

Selbstverständlich wurde gegen diesen kriminellen Akt Einspruch eingelegt. D.h. es wurde das "recht-liche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und die Wirksamkeit der Beschwerde (Art. 13 EMRK) und die Fest-stellung der Tatsachen - und die unmissverständlich - gefordert. Diese Dokumentation beweist, dass

dass alle sogenannten "Rechtsmittel" missachtet wurden. Die Reihenfolge: Willkür, kriminelle Be-schuldigung/falsche Verdächtigung und Verbrechen.  

Es folgen die Aufnahmen, die das "OWi"-Quoten-Opfer monatelang nicht zu sehen bekam. Sie doku-mentieren zwei Radfahrer, die nur von hinten zu sehen sind. Keiner von beiden war das "OWi"-Opfer.

Das Opfer ging mit dem Fahrrad etwa 10 Meter weiter rechts bei Grün über die Fuß-gänger-Ampel. Etwa 150 Meter weiter hinten wurde es - freiheitsberaubend (§ 239 StGB) - in einen Polizeikessel genommen, d.h. von mehreren Polizisten festgehalten und genötigt, den "Personalausweis" herauszugeben. Damit wurde es als "OWi-Täter" aktenkundig gemacht.

Sehen Sie den anderen Teil dieser Dokumentation in "Justiz-Opfer".

 


Weitere Dokumentationen folgen!


Ein Richter im Ruhestand gesteht .....

....tiefer Ekel ....

"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats-anwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann.

Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. (...)In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."

F. F., Fellbach, in der "Süddeutschen Zeitung", 9.4.2008

Quelle: Nation & Europa 5/2008


In Kürze werden hier kriminelle Machenschaften und Verbrechen von BRD-Bediensteten bzw. "Bediensteten" des so bezeichneten (juristischen) "Rechtsstaates" BRD gegen Bürger und ihre schwerwiegenden Schädigungen - sowohl finanzielle als auch gesundheitliche - dokumentiert!