B-Opfer

 

Justiz-Behörden: 

 

Dieses Beispiel eines Verbrechens durch "BRD"-Juristen bzw. durch AG- und Landgerichts-Richter, einschließlich des von ihnen veranstalteten "Sondergerichts", und Beihilfe-Täter wird noch beschrieben. Insbesondere wird das "Wirken" eines Rechtsanwaltes als Nutznießer (zunächst als installierter "Be-rufsbetreuer" gegen den Willen des Opfers und des bevollmächtigten Sohnes) zum Abkassieren der Ersparnisse und Rente des alten und wehrlosen "Betreuungs"-Opfers, der nach dem zu Tode "betreu-ten" Opfer als Rechtsanwalt den anderen Sohn des Opfers als "Mandant" - gegen die "BORA" und "BRAO" verstoßend - vereinnahmte, um sich an ihm zu bereichern, dokumentiert. 

Einer der Täter war ein sogenannter "Gutachter" (ein Amtsarzt/"Psychologe" des Gesundheitsamtes) für die benötigten "Gefälligkeitsgutachten", ein Erfüllungsgehilfe des Amtsgerichtsrichters.      

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Einen Kommentar zu den juristischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit,

über die in "Report München" berichtet wurde.

 

Der verharmlosende Titel: "Zwangsbetreuung in Deutschland"

 

Liebe Mitbürger,

sollten Sie ein Familienmitglied haben, das aufgrund seines Alters gesundheitlich ein-geschränkt ist bzw. ein krankheitsbedingtes Leiden (z. B. Arthrose) hat und Sie oder jemand anders in der Familie zu der Auffassung gelangen sollten, dass durch eine „Betreuung“ eine klare Zuständigkeitsregelung für die Pflege des Familienmitglieds, das auch noch vermögend ist, geschaffen würde, Sie dann auch noch der Meinung sind, eine solche „Betreuung“ müsste beim Amtsgericht beantragt werden, dann irren Sie sich! Konkreter gesagt: Gehen Sie nicht zum Amtsgericht, um eine „Betreu-ung“ für sich zu beantragen, das hat katastrophale Folgen. Bei dieser "Antrag-stellung" erfahren die Bediensteten des Amtsgerichts das vorhandene „Vermögen“.

Von da an steht für die AG-Bediensteten schon fest, wer der "Betreuer" werden wird.

 

Gehen Sie auch nicht zu einem Rechtsanwalt, der wittert ein lukratives Gebühren-Geschäft und dieser macht dann mit dem Amtsgericht „gemeinsame Sache“.

 

Es ist auch ein großer Fehler, wenn der Antragsteller auf seine Geschwister schimpft, weil er glaubt, damit eine Begründung zu liefern, weshalb er der „Betreuer“ werden müsse. Der Amtsgericht-Richter legt das aber so aus, dass die Streitigkeiten unter den Geschwistern die zu „Betreuende“ belastet, deshalb müsse ein „Berufsbetreuer“ (ein Rechtsanwalt) hier „schützend“ wirken:

 

Mit dem Gang zum Amtsgericht liefern Sie Ihr Familienmitglied einer juristischen Willkür aus, die Sie, auch wenn Sie der/die ältere und bevollmächtigte Sohn/Tochter sein sollten, durch nichts mehr unterbinden können. Ihr Familienmitglied wird – auch heimlich – vom Amtsgericht-Richter zu Hause, oder auch im Krankenhaus, aufge-sucht. Dabei ist ein Arzt für gewollte „Gutachten“ und noch eine Person des Gesund-heitsamtes. Das Familienmitglied wird alleine, d.h. Sie dürfen nicht dabei sein, unter Missachtung der Persönlichkeits- und Menschenrechte von den Dreien mit anmaßen-den Fragen gequält und psychisch gefoltert bzw. terrorisiert (man nennt das „psychisch untersucht“). Damit rechtfertigt diese „Amtsarzt“ sein machenschaftliches „Gutachten“, das der Amtsgericht-Richter für sein „Betreuungs“-Beschluss benötigt.

Da das „Betreuungs“-Opfer „vermögend“ ist, werden nicht Sie als Antragsteller, son-dern es wird ein Rechtsanwalt (als „Berufsbetreuer“ bezeichnet) der ungewollte „Be-treuer“, der angeblich eine Hilfe sein soll, bestellt. Weil der sich am Vermögen be-reichern soll.

Mit diesem Beschluss wird das Opfer entmündigt und enteignet. Diese Form der Ent-eignung war bereits bei den Nazi-Juristen im "Dritten Reich" üblich. Der Rechtsanwalt bekommt u.a. die  „Vermögenssorge“, d.h. das Opfer kann nicht mehr über sein Geld verfügen. Ab dann bekommt das „Betreuungs“-Opfer nicht mehr seine Rente, sondern nur noch ein „Unterhaltsgeld“ bzw. Taschengeld. Ab dann kann sich der „Betreuer“-Rechtsanwalt am Vermögen des Opfers bereichern. Er kann mittels eines Vorwandes das Opfer aus seinem Hause zwangsentfernen, deportieren und in eine Psychiatrie bzw. in ein Altenheim einsperren lassen. Denn dann hat das Opfer sein Wohnrecht in seinem Haus verloren und das Haus steht dem Rechtsanwalt zu Verfügung.

Dieser „Betreuer“-Rechtsanwalt kann auch eine Erbschafts-Schenkungen oder eine testamentarische Erbschaftsregelung des Familienmitglieds bzw. „Betreuungs“-Opfers für die Kinder widerrufen, d.h. die Kinder verlieren die Schenkung und das Erbe.

 

Fazit:

Durch die Qualen des Psychoterrors, die Gewalttaten für die körperverletzenden

Spritzen, die Freiheitsberaubung aus dem eigenen Haus, die Deportation in die

geschlossene Psychiatrie und die verabreichte Pharmaka wird das „Betreuungs“-Opfer umgebracht!  Es ist ein als „Betreuung“ deklarierter Mord! 

 

Geben Sie diese Warnung an alle, die Sie kennen, weiter. Sprechen Sie über diese menschenrechtswidrigen Machenschaften und als „Betreuung“ deklarierten Verbre-chen wo auch immer es sich bietet, damit sie alle gewarnt sind. 

 

Der Zeuge des geschilderten Verbrechens

 

(weitere Ausführungen folgen.)