| B-Opfer
Justiz-Behörden:

Dieses Beispiel eines Verbrechens
durch "BRD"-Juristen bzw. durch AG- und Landgerichts-Richter,
einschließlich des von ihnen veranstalteten "Sondergerichts", und
Beihilfe-Täter wird noch beschrieben. Insbesondere wird das "Wirken"
eines Rechtsanwaltes als Nutznießer (zunächst als installierter
"Be-rufsbetreuer" gegen den Willen des Opfers und des
bevollmächtigten Sohnes) zum Abkassieren der Ersparnisse und
Rente des alten und
wehrlosen "Betreuungs"-Opfers, der nach dem zu Tode
"betreu-ten" Opfer als Rechtsanwalt den anderen Sohn
des Opfers als "Mandant" - gegen die "BORA" und "BRAO" verstoßend - vereinnahmte, um sich an ihm zu bereichern,
dokumentiert.
Einer der Täter war ein sogenannter
"Gutachter" (ein
Amtsarzt/"Psychologe" des Gesundheitsamtes) für die benötigten
"Gefälligkeitsgutachten", ein Erfüllungsgehilfe des
Amtsgerichtsrichters.
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Einen Kommentar zu den juristischen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit,
über die in "Report
München" berichtet wurde.
Der verharmlosende Titel: "Zwangsbetreuung
in Deutschland"
Liebe Mitbürger,
sollten Sie ein Familienmitglied haben, das aufgrund seines Alters
gesundheitlich ein-geschränkt ist bzw. ein krankheitsbedingtes Leiden
(z. B. Arthrose) hat
und Sie oder jemand anders in der Familie zu der Auffassung gelangen
sollten, dass durch eine „Betreuung“ eine klare Zuständigkeitsregelung
für die Pflege des Familienmitglieds, das auch noch vermögend ist,
geschaffen würde, Sie dann auch noch der Meinung sind, eine solche
„Betreuung“ müsste beim Amtsgericht beantragt werden, dann irren Sie
sich! Konkreter gesagt: Gehen Sie nicht zum Amtsgericht,
um eine „Betreu-ung“ für sich zu beantragen, das hat
katastrophale Folgen. Bei dieser "Antrag-stellung" erfahren die
Bediensteten des Amtsgerichts das vorhandene „Vermögen“.
Von da an steht für die AG-Bediensteten schon fest,
wer der "Betreuer" werden wird.
Gehen Sie auch nicht zu einem Rechtsanwalt, der
wittert ein lukratives Gebühren-Geschäft und dieser macht dann mit dem
Amtsgericht „gemeinsame Sache“.
Es ist auch ein großer Fehler, wenn der Antragsteller
auf seine Geschwister schimpft, weil er glaubt, damit eine Begründung zu
liefern, weshalb er der „Betreuer“ werden müsse. Der Amtsgericht-Richter
legt das aber so aus, dass die Streitigkeiten unter den Geschwistern die
zu „Betreuende“ belastet, deshalb müsse ein „Berufsbetreuer“ (ein
Rechtsanwalt) hier „schützend“ wirken:
Mit dem Gang zum Amtsgericht liefern Sie
Ihr Familienmitglied einer
juristischen Willkür aus, die Sie, auch wenn Sie der/die ältere und
bevollmächtigte Sohn/Tochter sein sollten, durch nichts mehr unterbinden
können. Ihr Familienmitglied wird – auch heimlich – vom
Amtsgericht-Richter zu Hause, oder auch im Krankenhaus, aufge-sucht. Dabei ist ein Arzt für
gewollte „Gutachten“ und noch eine Person des Gesund-heitsamtes. Das
Familienmitglied wird alleine, d.h. Sie dürfen nicht dabei sein, unter
Missachtung der Persönlichkeits- und Menschenrechte von den Dreien mit
anmaßen-den Fragen gequält und psychisch gefoltert bzw. terrorisiert (man nennt das
„psychisch untersucht“). Damit rechtfertigt diese „Amtsarzt“ sein machenschaftliches „Gutachten“, das der Amtsgericht-Richter für sein „Betreuungs“-Beschluss
benötigt.
Da das „Betreuungs“-Opfer „vermögend“ ist, werden
nicht Sie als Antragsteller, son-dern es wird ein Rechtsanwalt
(als „Berufsbetreuer“ bezeichnet) der ungewollte „Be-treuer“,
der angeblich eine Hilfe sein soll, bestellt. Weil der sich am Vermögen
be-reichern soll.
Mit diesem Beschluss wird
das Opfer entmündigt und enteignet. Diese Form der Ent-eignung war
bereits bei den Nazi-Juristen im "Dritten Reich" üblich. Der Rechtsanwalt bekommt u.a. die
„Vermögenssorge“, d.h. das Opfer kann nicht mehr über sein Geld
verfügen. Ab dann bekommt das „Betreuungs“-Opfer nicht mehr seine Rente,
sondern nur noch ein
„Unterhaltsgeld“ bzw. Taschengeld. Ab dann kann sich der „Betreuer“-Rechtsanwalt
am Vermögen des Opfers bereichern. Er kann mittels eines Vorwandes das
Opfer aus seinem Hause zwangsentfernen, deportieren und in eine Psychiatrie
bzw. in ein Altenheim einsperren lassen. Denn dann hat das Opfer sein
Wohnrecht in seinem Haus verloren und das Haus steht dem Rechtsanwalt zu
Verfügung.
Dieser „Betreuer“-Rechtsanwalt kann auch eine
Erbschafts-Schenkungen oder eine testamentarische
Erbschaftsregelung des Familienmitglieds bzw. „Betreuungs“-Opfers für
die Kinder widerrufen, d.h. die Kinder verlieren die Schenkung und das
Erbe.
Fazit:
Durch die Qualen des Psychoterrors, die Gewalttaten
für die körperverletzenden
Spritzen, die Freiheitsberaubung aus dem eigenen
Haus, die Deportation in die
geschlossene Psychiatrie und die verabreichte
Pharmaka wird das „Betreuungs“-Opfer umgebracht! Es ist ein als „Betreuung“
deklarierter Mord!
Geben Sie diese Warnung an
alle, die Sie kennen, weiter. Sprechen Sie
über diese menschenrechtswidrigen Machenschaften und als „Betreuung“
deklarierten Verbre-chen wo auch immer es sich bietet, damit sie alle
gewarnt sind.
Der Zeuge des geschilderten Verbrechens
(weitere Ausführungen folgen.)
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